Die Erfindung betrifft eine Tür, bestehend aus einem Türblatt
und einem in dem Türblatt angeordneten Schlosskasten, mit einer
Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel und
einem das Leuchtmittel versorgenden Energiespeicher.
In Gebäuden öffentlicher Einrichtungen sowie in
Hotels trägt die Markierung von Fluchtwegen, insbesondere die
Markierung von Türen und Gängen, maßgeblich zur Sicherheit
derjenigen Personen bei, die nicht mit den örtlichen
Gegebenheiten vertraut sind.
Üblicherweise werden hierzu auf oder über den Türen
den Fluchtweg markierende Symbole angebracht. Diese haben jedoch
den Nachteil, dass die Symbole bei Dunkelheit nicht ohne weiteres
gefunden werden können. Selbst beleuchtete Fluchtwegsymbole
stellen keine zuverlässige Markierung dar, da im Notfall,
beispielsweise einem Brand, oftmals auch ein Stromausfall eintritt
und die Markierung ihre Funktion verliert.
Aus diesem Grund sind Notfallbeleuchtungen für Türen
entwickelt worden, die unabhängig von der allgemeinen
Stromversorgung versorgt werden. Beispielsweise ist aus der US
6,132,057 eine Beleuchtungseinrichtung als Notlicht für eine Tür
bekannt. Da diese Beleuchtungseinrichtung jedoch auf dem Türblatt
angeordnet wird, neigt sie dazu, die Ästhetik der Tür zu verändern
und darüber hinaus aus den von wechselnden Personen
frequentierten Räumen, beispielsweise Hotelzimmern, leicht
entfernt zu werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Tür zu
schaffen, bei der eine Beleuchtungseinrichtung in die Tür
integriert ist. Die Beleuchtungseinrichtung soll dabei unabhängig
vom allgemeinen Stromkreis, einfach zu warten und auch nachträglich
in Türen ohne eine derartige Beleuchtungseinrichtung einbaubar
sein.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Tür, bestehend aus
einem Türblatt und einem in dem Türblatt angeordneten
Schlosskasten mit einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens
einem Leuchtmittel und einem das Leuchtmittel versorgenden
Energiespeicher, mit einer über den Schlosskasten, parallel zum Türblatt
angeordneten Ausnehmung zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung
und wenigstens einer vertikal zur Ausnehmung angeordneten, mit der
Ausnehmung kommunizierenden Bohrung zur Aufnahme des wenigstens
einen Leuchtmittels.
Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung wieder.
Die Erfindung besteht darin, dass über dem
Schlosskasten eine parallel zum Türblatt, sich in das Türblatt
erstreckende Ausnehmung zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung
vorgesehen ist, die mit einer senkrecht zum Türblatt angeordneten
Bohrung kommuniziert. Dabei kann die Bohrung lediglich auf einer
Seite des Türblatts, beispielsweise auf der in ein Zimmer
gerichteten Seite, vorgesehen sein. Die Bohrung kann aber auch das
Türblatt beidseitig durchbrechen.
Die Beleuchtungseinrichtung ist derart eingerichtet,
dass sie seitlich in die im Türblatt angeordnete Ausnehmung
eingesetzt werden kann, wobei die mit der Beleuchtungseinrichtung
verbundenen Leuchtmittel von der Bohrung bzw. den Bohrungen
aufgenommen werden. Wird als Leuchtmittel bevorzugt eine LED
verwendet, so kann die LED mit einer Batterie oder einem
Akkumulator bis zu ungefähr 18.000 Stunden durchgehend betrieben
werden. Wird die Beleuchtungseinrichtung bevorzugt mit einer das
Leuchtmittel regulierenden Steuereinheit ausgestattet, so dass die
LED beispielsweise in einen Blickmodus versetzt wird, kann die
Betriebsdauer der Beleuchtungseinrichtungen verlängert werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Tür nach der Erfindung in Draufsicht und
2 eine seitliche Detailansicht der Tür nach der
Erfindung.
1 zeigt eine Tür nach der Erfindung in Draufsicht. Die
Tür 10 besteht aus einem Türblatt 20 und einem in dem Türblatt
angeordneten, mit einer durchbrochenen Linie angedeuteten
Schlosskasten 30. Oberhalb des Schlosskastens 30 ist eine parallel
zum Türblatt angeordnete, mit einer durchbrochenen Linie
angedeutete Ausnehmung 40 zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung
vorgesehen. Auf Höhe der Ausnehmung 40 ist eine vertikal zur
Ausnehmung angeordnete, mit der Aufnahme kommunizierenden Bohrung
angelegt, die zur Aufnahme eines Leuchtmittels, bevorzugt einer
LED eingerichtet ist.
2 zeigt die räumlichen Verhältnisse der erfindungsgemäßen
Tür in Seitenansicht. Hierbei ist zu erkennen, dass die mit einer
durchbrochenen Linie angedeutete Bohrung 50 über die gesamte
Breite des Türblatts 20 angelegt ist, so dass die Ausnehmung 40
mit einer Bohrung 50 kommuniziert, die auf beiden Seiten des Türblattes
mündet. Dieses hat den Vorteil, dass die Tür von beiden Seiten
mit der Beleuchtungseinrichtung beleuchtet wird. Regelmäßig wird
allerdings nur eine einseitige Bohrung mit wenigstens einem
Leuchtmittel vorgesehen sein, nämlich auf der Seite, die den
Fluchtweg markiert.
Zur besseren Kennzeichnung des Fluchtwegs können die
LEDs rot sein und in Augenhöhe oder aber in der Nähe des Türgriffs
angeordnet sein. Darüber hinaus können auch mehr als nur eine
LED zur Markierung der Tür bzw. des Fluchtwegs verwendet werden.
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