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Dokumentenidentifikation

DE202005000327U1 09.06.2005

Titel

Tür mit einer Beleuchtungseinrichtung

Anmelder

Marungé, Ralf, 24376 Kappeln, DE

Vertreter

BOEHMERT & BOEHMERT, 24105 Kiel

DE-Aktenzeichen

202005000327

Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette)

09.06.2005

Registration date

04.05.2005

Application date from patent application

11.01.2005

IPC-Hauptklasse

E06B 7/28

IPC-Nebenklasse

F21V 33/00   F21S 9/02   

IPC additional class

// F21Y 101:02,F21W 131:30,111:00  

 

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Tür, bestehend aus einem Türblatt und einem in dem Türblatt angeordneten Schlosskasten, mit einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel und einem das Leuchtmittel versorgenden Energiespeicher.

In Gebäuden öffentlicher Einrichtungen sowie in Hotels trägt die Markierung von Fluchtwegen, insbesondere die Markierung von Türen und Gängen, maßgeblich zur Sicherheit derjenigen Personen bei, die nicht mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind.

Üblicherweise werden hierzu auf oder über den Türen den Fluchtweg markierende Symbole angebracht. Diese haben jedoch den Nachteil, dass die Symbole bei Dunkelheit nicht ohne weiteres gefunden werden können. Selbst beleuchtete Fluchtwegsymbole stellen keine zuverlässige Markierung dar, da im Notfall, beispielsweise einem Brand, oftmals auch ein Stromausfall eintritt und die Markierung ihre Funktion verliert.

Aus diesem Grund sind Notfallbeleuchtungen für Türen entwickelt worden, die unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung versorgt werden. Beispielsweise ist aus der US 6,132,057 eine Beleuchtungseinrichtung als Notlicht für eine Tür bekannt. Da diese Beleuchtungseinrichtung jedoch auf dem Türblatt angeordnet wird, neigt sie dazu, die Ästhetik der Tür zu verändern und darüber hinaus aus den von wechselnden Personen frequentierten Räumen, beispielsweise Hotelzimmern, leicht entfernt zu werden.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Tür zu schaffen, bei der eine Beleuchtungseinrichtung in die Tür integriert ist. Die Beleuchtungseinrichtung soll dabei unabhängig vom allgemeinen Stromkreis, einfach zu warten und auch nachträglich in Türen ohne eine derartige Beleuchtungseinrichtung einbaubar sein.

Die Aufgabe wird gelöst durch eine Tür, bestehend aus einem Türblatt und einem in dem Türblatt angeordneten Schlosskasten mit einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel und einem das Leuchtmittel versorgenden Energiespeicher, mit einer über den Schlosskasten, parallel zum Türblatt angeordneten Ausnehmung zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung und wenigstens einer vertikal zur Ausnehmung angeordneten, mit der Ausnehmung kommunizierenden Bohrung zur Aufnahme des wenigstens einen Leuchtmittels.

Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wieder.

Die Erfindung besteht darin, dass über dem Schlosskasten eine parallel zum Türblatt, sich in das Türblatt erstreckende Ausnehmung zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist, die mit einer senkrecht zum Türblatt angeordneten Bohrung kommuniziert. Dabei kann die Bohrung lediglich auf einer Seite des Türblatts, beispielsweise auf der in ein Zimmer gerichteten Seite, vorgesehen sein. Die Bohrung kann aber auch das Türblatt beidseitig durchbrechen.

Die Beleuchtungseinrichtung ist derart eingerichtet, dass sie seitlich in die im Türblatt angeordnete Ausnehmung eingesetzt werden kann, wobei die mit der Beleuchtungseinrichtung verbundenen Leuchtmittel von der Bohrung bzw. den Bohrungen aufgenommen werden. Wird als Leuchtmittel bevorzugt eine LED verwendet, so kann die LED mit einer Batterie oder einem Akkumulator bis zu ungefähr 18.000 Stunden durchgehend betrieben werden. Wird die Beleuchtungseinrichtung bevorzugt mit einer das Leuchtmittel regulierenden Steuereinheit ausgestattet, so dass die LED beispielsweise in einen Blickmodus versetzt wird, kann die Betriebsdauer der Beleuchtungseinrichtungen verlängert werden.

Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Tür nach der Erfindung in Draufsicht und

2 eine seitliche Detailansicht der Tür nach der Erfindung.

1 zeigt eine Tür nach der Erfindung in Draufsicht. Die Tür 10 besteht aus einem Türblatt 20 und einem in dem Türblatt angeordneten, mit einer durchbrochenen Linie angedeuteten Schlosskasten 30. Oberhalb des Schlosskastens 30 ist eine parallel zum Türblatt angeordnete, mit einer durchbrochenen Linie angedeutete Ausnehmung 40 zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung vorgesehen. Auf Höhe der Ausnehmung 40 ist eine vertikal zur Ausnehmung angeordnete, mit der Aufnahme kommunizierenden Bohrung angelegt, die zur Aufnahme eines Leuchtmittels, bevorzugt einer LED eingerichtet ist.

2 zeigt die räumlichen Verhältnisse der erfindungsgemäßen Tür in Seitenansicht. Hierbei ist zu erkennen, dass die mit einer durchbrochenen Linie angedeutete Bohrung 50 über die gesamte Breite des Türblatts 20 angelegt ist, so dass die Ausnehmung 40 mit einer Bohrung 50 kommuniziert, die auf beiden Seiten des Türblattes mündet. Dieses hat den Vorteil, dass die Tür von beiden Seiten mit der Beleuchtungseinrichtung beleuchtet wird. Regelmäßig wird allerdings nur eine einseitige Bohrung mit wenigstens einem Leuchtmittel vorgesehen sein, nämlich auf der Seite, die den Fluchtweg markiert.

Zur besseren Kennzeichnung des Fluchtwegs können die LEDs rot sein und in Augenhöhe oder aber in der Nähe des Türgriffs angeordnet sein. Darüber hinaus können auch mehr als nur eine LED zur Markierung der Tür bzw. des Fluchtwegs verwendet werden.

 

Anspruch[de]

  1. Tür (10), bestehend aus einem Türblatt (20) und einem in dem Türblatt (20) angeordneten Schlosskasten (30), mit einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel und einem das Leuchtmittel versorgenden Energiespeicher,

    gekennzeichnet durch

    einer über dem Schlosskasten (30), parallel zum Türblatt angeordneten Ausnehmung (40) zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung und

    wenigstens einer vertikal zur Ausnehmung (40) angeordneten, mit der Ausnehmung (40) kommunizierenden Bohrung (50) zur Aufnahme des wenigstens einen Leuchtmittels.
  2. Tür (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Bohrung (50) das Türblatt (20) beidseitig durchbricht, wobei die Bohrung (50) zu beiden Seiten des Türblatts (20) je ein Leuchtmittel aufnehmend eingerichtet ist.
  3. Tür (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher eine Batterie oder ein Akkumulator ist.
  4. Tür (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel eine LED ist.
  5. Tür (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine die Leuchteigenschaften des Leuchtmittels regulierende Steuereinheit.